Alten- und Pflegeheim Fritz in Murrhardt Aktueller Pflegesatz und Heimentgelt
Pflegesatz ab 01.10.2023
Pflegegrad I
60,69 € pflegebedingten Aufwand |
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW |
31,60 € Unterkunft und Verpflegung |
18,80 € Investitionskosten |
= 114,06 € täglich |
114,06 € * 30,42 Tage = 3.469,71 € monatlich |
Pflegegrad II
78,67 € pflegebedingten Aufwand |
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW |
31,60 € Unterkunft und Verpflegung |
18,80 € Investitionskosten |
= 132,04 € täglich |
132,04 € * 30,42 Tage = 4.016,66 € – 770,00 € = 3.246,66 € monatlich |
Pflegegrad III
94,84 € pflegebedingten Aufwand |
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW |
31,60 € Unterkunft und Verpflegung |
18,80 € Investitionskosten |
= 148,21 € täglich |
148,21 € * 30,42 Tage = 4.508,55 € - 1.262,00 € = 3.246,55 € monatlich |
Pflegegrad IV
111,71 € pflegebedingten Aufwand |
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW |
31,60 € Unterkunft und Verpflegung |
18,80 € Investitionskosten |
= 165,08 € täglich |
165,08 € * 30,42 Tage = 5.021,73 € – 1.775,00 € = 3.246,73 € monatlich |
Pflegegrad V
119,27 € pflegebedingten Aufwand |
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW |
31,60 € Unterkunft und Verpflegung |
18,80 € Investitionskosten |
= 172,64 € täglich |
172,64 € * 30,42 Tage = 5.251,71 € – 2.005,00 € = 3.246,71 € monatlich |
Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag
5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.
Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner:in mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.
Zusatzinformation zum Heimentgelt
In den Kosten des täglichen Heimentgelt sind enthalten: Wäsche mit Namen kennzeichnen, Wäsche waschen, Bade und Waschzusätze, Zwischenmahlzeiten, Sonderkostformen, Getränke, alle Veranstaltungen im Heim, Spaziergänge, Vorlesen sowie andere Aktivitäten im Heim.
Zum täglichen Pflegesatz kommen folgende Kosten bei Bedarf hinzu:
Friseur
waschen und legen | 17,00 Euro |
waschen, schneiden und föhnen | 25,00 Euro |
waschen, schneiden und legen | 27,00 Euro |
Dauerwelle | 65,00 Euro |
Herrenhaarschnitt | 12,00 Euro - 16,00 Euro |
* alles inklusive Festiger und Spray | |
Farbe | 30,00 Euro |
Bart schneiden | 4,00 Euro |
Gesetzliche Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
Kosten, wenn für Bewohner zusätzlich eingekauft werden soll
Reinigungskosten für Kleidung, welche nicht waschbar ist
Fußpflege (23,00 Euro)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.