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Alten- und Pflegeheim Fritz in Murrhardt Aktueller Pflegesatz und Heimentgelt

Pflegesatz ab 01.10.2023

Pflegegrad I

60,69 € pflegebedingten Aufwand
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
18,80 € Investitionskosten
= 114,06 € täglich
114,06 € * 30,42 Tage = 3.469,71 € monatlich

Pflegegrad II

78,67 € pflegebedingten Aufwand
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
18,80 € Investitionskosten
= 132,04 € täglich
132,04 € * 30,42 Tage = 4.016,66 € – 770,00 € = 3.246,66 € monatlich

Pflegegrad III

94,84 € pflegebedingten Aufwand
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
18,80 € Investitionskosten
= 148,21 € täglich
148,21 € * 30,42 Tage = 4.508,55 €  - 1.262,00 € = 3.246,55 € monatlich

Pflegegrad IV

111,71 € pflegebedingten Aufwand
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
18,80 € Investitionskosten
= 165,08 € täglich
165,08 € * 30,42 Tage = 5.021,73 € – 1.775,00 € = 3.246,73 € monatlich

Pflegegrad V

119,27 € pflegebedingten Aufwand
2,97 € Ausbildungszuschlag AFBW
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
18,80 € Investitionskosten
= 172,64 € täglich
172,64 € * 30,42 Tage = 5.251,71 € – 2.005,00 € = 3.246,71 € monatlich

Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten  schrittweise  verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres

25% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,

45% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und

70% des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet. Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner:in mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.

Zusatzinformation zum Heimentgelt

In den Kosten des täglichen Heimentgelt sind enthalten: Wäsche mit Namen kennzeichnen, Wäsche waschen, Bade und Waschzusätze, Zwischenmahlzeiten, Sonderkostformen, Getränke, alle Veranstaltungen im Heim, Spaziergänge, Vorlesen sowie andere Aktivitäten im Heim.

Zum täglichen Pflegesatz kommen folgende Kosten bei Bedarf hinzu:

Friseur

waschen und legen 17,00 Euro
waschen, schneiden und föhnen 25,00 Euro
waschen, schneiden und legen 27,00 Euro
Dauerwelle 65,00 Euro
Herrenhaarschnitt 12,00 Euro - 16,00 Euro
* alles inklusive Festiger und Spray
Farbe 30,00 Euro
Bart schneiden 4,00 Euro
Rezeptgebühren
Gesetzliche Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
Kosten, wenn für Bewohner zusätzlich eingekauft werden soll
Reinigungskosten für Kleidung, welche nicht waschbar ist
Fußpflege (23,00 Euro)
 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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