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Alten- und Pflegeheim Fritz in Murrhardt Aktueller Pflegesatz und Heimentgelt

Pflegesatz ab 01.11.2024

Pflegegrad I
60,69 € pflegebedingten Aufwand
4,78 € Ausbildungsumlage
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
25,53 € Investitionskosten
= 122,60 € täglich
122,60 € * 30,42 Tage = 3.729,49 € monatlich
Pflegegrad II
78,67 € pflegebedingten Aufwand
4,78 € Ausbildungsumlage
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
25,53 € Investitionskosten
= 140,58 € täglich
140,58 € * 30,42 Tage = 4.276,44 € – 805,00 € = 3.471,44 € monatlich
Pflegegrad III
94,84 € pflegebedingten Aufwand
4,78 € Ausbildungsumlage
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
25,53 € Investitionskosten
= 156,75 € täglich
156,75 € * 30,42 Tage = 4.768,34 €  - 1.319,00 € = 3.449,34 € monatlich
Pflegegrad IV
111,71 € pflegebedingten Aufwand
4,78 € Ausbildungsumlage
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
25,53 € Investitionskosten
= 173,62 € täglich
173,62 € * 30,42 Tage = 5.281,52 € – 1.855,00 € = 3.426,52 € monatlich
Pflegegrad V
119,27 € pflegebedingten Aufwand
4,78 € Ausbildungsumlage
31,60 € Unterkunft und Verpflegung
25,53 € Investitionskosten
= 181,18 € täglich
181,18 € * 30,42 Tage = 5.511,50 € – 2.096,00 € = 3.415,50 € monatlich

Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ab 01.01.2022 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten  schrittweise  verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.

Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag

  • 5 % des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 25 % des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 % des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 % des Eigenanteils an den Pflegekosten wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Angefangene Monate in Pflegeeinrichtungen werden als voll angerechnet.

Der Leistungszuschlag muss nicht beantragt werden. Die zuständige Pflegekasse teilt den Pflegeeinrichtungen für jede(n) Bewohner:in mit den Pflegegraden 2 bis 5 die bisherige Dauer des Bezugs vollstationärer Leistungen mit.


Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.

Zusatzinformation zum Heimentgelt

In den Kosten des täglichen Heimentgelt sind enthalten: Wäsche mit Namen kennzeichnen, Wäsche waschen, Bade und Waschzusätze, Zwischenmahlzeiten, Sonderkostformen, Getränke, alle Veranstaltungen im Heim, Spaziergänge, Vorlesen sowie andere Aktivitäten im Heim.

Zum täglichen Pflegesatz kommen folgende Kosten bei Bedarf hinzu:

Friseur
waschen und legen 17,00 Euro
waschen, schneiden und föhnen 25,00 Euro
waschen, schneiden und legen 27,00 Euro
Dauerwelle 65,00 Euro
Herrenhaarschnitt 12,00 Euro - 16,00 Euro
* alles inklusive Festiger und Spray
Farbe 30,00 Euro
Bart schneiden 4,00 Euro
  • Rezeptgebühren
  • Gesetzliche Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel
  • Kosten, wenn für Bewohner zusätzlich eingekauft werden soll
  • Reinigungskosten für Kleidung, welche nicht waschbar ist
  • Fußpflege (25,00 Euro)
 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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